Haus.Kauf.Verkauf. | Der Immobilienpodcast

Podcast: Haus.Kauf.Verkauf.

Folge: #1

Stand: Februar 2026

KURZBESCHREIBUNG

Ab Mai 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Energieausweise.

Diese betreffen Eigentümer, Verkäufer und Käufer von Wohnimmobilien unmittelbar.


In dieser Folge erklären wir verständlich,

was sich ändert, worauf Sie achten sollten – und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten.

HAUS.KAUF.VERKAUF. Der Immobilienpodcast #1

HINTERGRUND

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie bringt neue Anforderungen für Energieausweise.

Diese spielen künftig eine noch größere Rolle bei:

  • Kaufentscheidungen
  • Preisverhandlungen
  • Finanzierungen
  • Fördermöglichkeiten

Gerade in einem sich wandelnden Markt ist es wichtig, hier gut informiert zu sein.


UNSERE EINSCHÄTZUNG

Energieeffizienz wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen.

Wer frühzeitig weiß, wo die eigene Immobilie steht, kann besser planen – und entspannter entscheiden.


Genau dabei unterstützen wir Sie gern.


Viele Eigentümer stehen anschließend vor der Entscheidung: Erst verkaufen oder erst eine neue Immobilie suchen?

Mehr dazu in unserem Beitrag: Erst verkaufen oder erst kaufen?

How can I help you today? Our Agent Helga greets her caller with a smile and a kind voice.

SIE HABEN FRAGEN?


Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

03329 61 556-0
Und damit Sie uns jederzeit erreichen, unterstützt uns unsere digitale Assistentin Helga.

Häufige Fragen zum Thema Energieausweise 2026


Wann brauche ich einen Energieausweis beim Hausverkauf?

Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis Pflicht und muss bereits bei der Vermarktung vorliegen.

Was ändert sich beim Energieausweis ab 2026?

Die Anforderungen werden voraussichtlich strenger, insbesondere bei der Bewertung der Energieeffizienz und den Angaben zur Immobilie.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

Es drohen Bußgelder, und der Verkauf kann sich verzögern.

Welcher Energieausweis ist besser – Bedarf oder Verbrauch?

Der Bedarfsausweis gilt als aussagekräftiger, da er unabhängig vom Nutzerverhalten ist.

Hinweis: Die Inhalte unserer Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir eine persönliche Beratung.

Die dargestellten Szenen und Beispiele – insbesondere visuelle Darstellungen – sind symbolisch zu verstehen und bilden keine tatsächlichen Zahlungs- oder Vertragsabläufe ab.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich gesetzliche Regelungen ändern. Für individuelle Entscheidungen empfehlen wir eine persönliche Beratung.